Förderrichtlinien
Bewilligungsgrundsätze bei der Spenden- und Fördermittelvergabe durch die schröder wulfken stiftung.
Die Stiftung wird bei der Bewilligung und Vergabe der ihr zur Verfügung stehenden Fördermittel die folgenden Grundsätze berücksichtigen:
- Die Stiftung setzt sich die Förderung benachteiligter Jugendlicher und junger Erwachsener insbesondere durch die Ausbildung von Fähigkeiten und Kompetenzen im Sport oder im musikalisch-künstlerischen Bereich oder im allgemeinen Bildungsbereich einschließlich beruflicher Bildung zum Ziel.
- Benachteiligt in diesem Zusammenhang bedeutet, dass einzelne Jugendliche oder junge Erwachsene oder Gruppen von Jugendlichen oder jungen Erwachsenen im Vergleich zu anderen Jugendlichen oder jungen Erwachsenen in Bezug auf die gegebene Ausstattung mit finanziellen Mitteln, in Bezug auf vorhandene Bildungschancen bzw. das bestehende Bildungsniveau oder bezüglich körperlicher- oder geistiger Fähigkeiten unterdurchschnittliche Möglichkeiten haben, am allgemeinen gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.
- Eine Benachteiligung im Sinne der Grundsätze kann auch in dem allgemeinen Wohlstandsoder Bildungsgefälle zwischen Ländern, Städten oder Regionen liegen.
- Bevorzugt werden Vorhaben mit einer Leistungs- und Wettbewerbskomponente, die auf die Entwicklung und Förderung überdurchschnittlicher oder herausragender Fähigkeiten und Leistungen abzielen.
- Geförderte Vorhaben sollen von Dauer sein, d. h., es sollen wiederkehrende Veranstaltungen oder Programme unterstützt werden oder Maßnahmen, die über einen längeren Zeitraum angesetzt sind. Einzelveranstaltungen ohne ein zugrundeliegendes und auf Langfristigkeit ausgerichtetes Konzept werden nicht gefördert.
- Die Stiftungsmittel sollen insbesondere in der Metropolregion Bremen oder in einem mit Bremen stehenden Zusammenhang eingesetzt werden.
- Die Stiftung kann auch grenzüberschreitende, internationale Zwecke fördern, wobei dann ein Bezug zur Metropolregion Bremen wünschenswert ist. Insbesondere gilt Georgien als international förderungswürdig im Sinne des Stiftungszwecks.
- Die Stiftung wird ihre Mittel möglichst auf ein oder zumindest wenige Projekte konzentrieren.
- Die Stiftung strebt bei der Bewilligung von Mitteln die Schaffung einer eigenen Identität und einer eigenständigen Sichtbarkeit an. Insofern sollen die Stiftungsmittel profilbildend eingesetzt werden. Ein Profil der Stiftung wird insbesondere im Hinblick auf die Attraktivität bei der Einwerbung von weiterem Stiftungskapital und Spenden angestrebt. Diese Bewilligungsrichtlinien werden vom Vorstand nach Beratung mit dem Beirat beschlossen und können vom Vorstand nach Konsultation mit dem Beirat geändert, modifiziert oder ergänzt werden. Diese Bewilligungsrichtlinien sollen in angemessener Weise der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Sie ergänzen und konkretisieren den in der Satzung festgelegten Stiftungszweck. Bei Widersprüchen oder Unklarheiten zwischen Satzung und diesen Bewilligungsrichtlinien gilt stets die Satzung.